Das Arbeitszeugnis

14.02.2013  — Julian Küspert.  Quelle: Redaktion dasbibliothekswissen.de.

Auch im öffentlichen Dienst endet leider nicht jedes Arbeitsverhältnis harmonisch. Da der Arbeitgeber allerdings zur Ausstellung eines „wohlwollenden“ Zeugnisses verpflichtet ist, hat sich ein regelrechter Sprachcode für Arbeitszeugnisse entwickelt. Nur ist der nicht in jedem Fall eindeutig und es kommt immer wieder vor, dass sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite Zeugnisse falsch interpretiert werden.
Am Ende des Zeugnisses jedoch keinen Dank oder gute Wünsche auszusprechen, ist allerdings ein deutliches Signal − und rechtens, wie das Bundesarbeitsgericht im Dezember letzten Jahres feststellte. Das Arbeitszeugnis ist und bleibt ein vermintes Terrain. Lesen Sie strittige Fälle und Expertenartikel von RAin Gritt Brettschneider in unserem Thema der Woche.


Frei zugängliche Artikel auf dasbibliothekswissen.de:

Das Potenzial von Arbeitszeugnissen besser nutzen
Streit ums Arbeitszeugnis führt laut Statistik des Arbeitsgerichtsverbands jährlich zu rund 30.000 Gerichtsverfahren.
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Personalexperten: Arbeitszeugnisse häufig geschönt oder sogar selbst verfasst
Arbeitszeugnisse, die eine Beurteilung des Mitarbeiters enthalten, fallen oft zu positiv aus und werden häufig von den Mitarbeitern sogar selbst verfasst. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der Personalberatung personal total AG, an der sich 266 Personalexperten in Deutschland beteiligt haben.
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Arbeitszeugnis - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche
Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht.
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Wunsch nach Verschweigen der Elternzeit im Arbeitszeugnis
Eine Arbeitnehmerin klagte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, weil in ihrem Arbeitszeugnis die Elternzeit vermerkt war. Ihr wurde zwar ein neues Zeugnis ausgestellt, in dem dies nicht mehr ausdrücklich ausgewiesen war, doch klagte sie nun auf Entschädigung, da sie bereits Bewerbungen mit dem zuerst ausgestellten Zeugnis versenden musste.
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Premium-Artikel:

Praxisnahe Zeugniserstellung: Einführung
Der Arbeitnehmer hat mittels der Zeugnisse die Möglichkeit, seinen beruflichen Werdegang zum einen lückenlos nachzuweisen, zum Anderen aber auch eine Bescheinigung über die Führung und Leistung zu erbringen.
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Praxisnahe Zeugniserstellung: Arbeitserfolg
Grundsätzlich ist es für die Gesamtbeurteilung eines Arbeitnehmers von Bedeutung, ob er nicht nur lediglich die Arbeitsaufgaben übernommen, sondern auch mit welchem Erfolg er sie abgeschlossen hat.
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Praxisnahe Zeugniserstellung: Form
Jedes Zeugnis muss schriftlich erteilt werden, dies ist gesetzlich geregelt. Weitere Formvorschriften jedoch sind nicht gesetzlich geregelt. Weiter ... gesperrt Garantiert

Praxisnahe Zeugniserstellung: Leistungsfähigkeit
Die Leistungsfähigkeit beschreibt die psychischen und physischen Fähigkeiten des Arbeitnehmers. Die psychische Leistungsfähigkeit trifft Aussagen über die Auffassungsaufgabe, das logische Denkvermögen, die Kreativität sowie das Urteilsvermögen, die physische Fähigkeit findet ihren Ausdruck in der Belastbarkeit und der Ausdauer des Arbeitnehmers. Weiter ... gesperrt Garantiert

Praxisnahe Zeugniserstellung: Aushändigung, Ersatzausststellung, Zurückbehaltungsrecht
Sämtliche Arbeitspapiere, damit auch das Zeugnis, sind vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber abzuholen, es handelt sich um eine Holschuld gemäß § 269 BGB1. Weiter ... gesperrt Garantiert

Praxisnahe Zeugniserstellung: Anspruchsberechtigte und -verpflichtete Personen
Anspruchsberechtigte Personen sind mithin alle Arbeitnehmer, damit auch nebenberuflich Tätige, Heimarbeiter oder geringfügig Beschäftigte. Der Arbeitgeber hat keine Verpflichtung zur Zeugniserstellung, nur nach Verlangen des Arbeitnehmers... Weiter ... gesperrt Garantiert

Praxisnahe Zeugniserstellung: Arbeitsweise
Die Art und Weise der Durchführung der anfallenden Arbeiten zeigt die Arbeitsweise des Arbeitnehmers. Hier sind Aussagen zur Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers zu treffen.
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Praxisnahe Zeugniserstellung: Haftung des Ausstellers für unwahre Zeugnisse
Informieren Sie sich in diesem Artikel, in welchen Fällen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer und dem neuen Arbeitgeber gegenüber haftet.
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