DBV begrüßt Zustimmung des europäischen Parlaments zur EU-Urheberrechtsrichtlinie bedingt.

27.03.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv).

Neue Urheberrechtsreform für mehr Freiheit in Text- und Data-Mining: Der Deutsche Bibliotheksverband hat die Zustimmung des EU-Parlaments zur neuen Urheberrechtsrichtlinie nur bedingt begrüßt. Neben deutlichen Fortschritten für seine Mitglieder in einigen Schlüsselfeldern, bezieht der DBV weiterhin kritisch Stellung zu zwei bereits im Vorfeld umstrittenen Artikeln.

Aus der Zustimmung des Europäischen Parlaments über die Richtlinie zum EU-Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ergeben sich aus Sicht des Bibliotheksverbandes einerseits deutliche Fortschritte in einigen Schlüsselfeldern für seine Mitglieder. Das Ziel der Richtlinie war es, das Urheberrecht in den EU-Staaten zu harmonisieren, den Binnenmarkt zu stärken und die Teilhabe der Urheber zu fördern. Dieses Ziel unterstützen die Bibliotheken ausdrücklich.

In den Bereichen Text- und Data-Mining, bei den Ausnahmeregelungen zur Lizenzierung zwecks Veranschaulichung in der Lehre, beim Zugang zu vergriffenen Werken und bei der Ausnahmeregelung zur Digitalisierung von Werken zu Archivierungszwecken (auch in grenzüberschreitenden Netzwerken) sind deutliche Verbesserungen und Vereinfachungen für Bibliotheken erzielt worden. „Wir begrüßen, dass in dieser Hinsicht wichtige bibliothekarische Aufgaben im Bereich der Forschung endlich mit zeitgemäßen Verfahren wahrgenommen werden können und auf rechtsverbindlicher Grundlage stehen.“, so Barbara Lison, Bundesvorsitzende des Bibliotheksverbandes.

Bezüglich der beiden im Vorfeld generell umstrittenen Artikel zum Leistungsschutzrecht (Artikel 15, vormals 11) und zur Lizenzierung von Plattformen (Artikel 17, vormals 13, Stichwort Uploadfilter) bezieht der dbv allerdings weiterhin kritisch Stellung.

Die durch die beiden Artikel vorgeschriebenen Verfahren halten die Bibliotheken nach wie vor für falsch. „Es gibt bessere Wege, den berechtigten Interessen der Autoren und Verlage Rechnung zu tragen, ohne das Risiko einzugehen, dass erlaubte Inhalte durch Algorithmen „sicherheitshalber“ herausgefiltert und so eliminiert werden.“, so Barbara Lison. „In Zeiten der zunehmenden Kontrolle und Einschränkung der Meinungsfreiheit in vielen Ländern sollte das freie Internet in Europa nicht zusätzlich durch Algorithmen gefährdet werden. Bedauerlich ist auch, dass die Proteste der jungen Generation gegen die Beschränkung des freien, kreativen Internets nicht gehört wurden. Dies könnte sogar zu einer weiter zunehmenden Politikverdrossenheit führen, was gerade im Europawahljahr bedenklich ist.“, so Lison weiter.

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