Steuerliche Neuregelungen durch das JStG 2022 und das Inflationsausgleichsgesetz – Teil 1

05.10.2022  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Aufgrund der stark gestiegenen Inflation hat der Gesetzgeber Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger abzumildern. Diese Maßnahmen finden ihre Berücksichtigung im JStG 2022 und im Inflationsausgleichsgesetz (Drittes Entlastungspaket).

Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat weltweit für extrem stark gestiegene Energie- und Nahrungsmittelpreise gesorgt. Darauf hat der Gesetzgeber etwa mit dem Inflationsausgleichsgesetz reagiert. Die endgültigen Rahmenbedingungen stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht im Detail fest. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Änderungen geben, die insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Lohn- und Gehaltsabrechnung von Bedeutung sind.

1. Maßnahmen durch das Inflationsausgleichsgesetz (3. Entlastungspaket)

Erhöhung des Grundfreibetrags zum 01.01.23 (Inflationsausgleichsgesetz)

Der steuerliche Grundfreibetrag wird voraussichtlich

zum 01.01.23 von 10.347 Euro um 285 Euro auf 10.632 Euro
zum 01.01.24 von 10.632 Euro um 300 Euro auf 10.932 Euro

angehoben.

Erhöhung des Kindergelds (Inflationsausgleichsgesetz)

Zum 01.01.23 ist eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um jeweils 18 Euro vorgesehen. Damit erhalten Familien mit 2 Kindern monatlich 36 Euro und jährlich 432 Euro mehr Kindergeld.

Kindergeld bis 31.12.22 Veränderung ab 01.01.23
für das erste und zweite Kind 219,00 18,00 237,00
für das dritte Kind 225,00 12,00 237,00
ab dem vierten Kind 250,00 0,00 250,00

Erhöhung der Kinderfreibeträge (Inflationsausgleichsgesetz)

ab 01.01.22 (rückwirkend)   Veränderung
pro Kind für jeden Elternteil 2.810,00 80,00 2,9 %
pro Kind für beide Elternteile 5.620,00 160,00 2,9 %
 
ab 01.01.23   Veränderung
pro Kind für jeden Elternteil 2.880,00 70,00 2,5 %
pro Kind für beide Elternteile 5.760,00 140,00 2,5 %
 
ab 01.01.24   Veränderung
pro Kind für jeden Elternteil 2.994,00 114,00 4,0 %
pro Kind für beide Elternteile 5.988,00 228,00 4,0 %

Mehr zu den Maßnahmen durch das Jahressteuergesetz 2022 lesen Sie in der nächsten Newsletterausgabe. Bleiben Sie dran!

Der Autor:

Volker Hartmann

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungs­erfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.

Bild: Dom J (Pexels, Pexels Lizenz)

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