Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten

07.11.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 31. Oktober 2019
Aktenzeichen: III B 2/19

Die Verhängung von Dieselfahrverboten hat für davon betroffene Kfz keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer.

Urteil vom 13.8.2019

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