31.08.2023 — Von
. Quelle:Ein wichtiger Teil des Gesetzes, um die Gleichstellung in den Dienststellen voranzubringen, sind weiterhin die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Vertreterinnen. Sie sind der Dienststellenleitung unmittelbar zugeordnet und damit Teil der Verwaltung (§ 20 Absatz 1).
StellvertreterinMit der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin, ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten befasst sich das Gesetz in Teil 4 in den §§ 18 [...]
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