09.03.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration.
Die Hessische Landesregierung setze seit langem die Rahmenbedingungen hierfür und leiste Hilfestellungen. „Wir wollen Frauen hier eine echte Wahlfreiheit eröffnen. Frauen, die arbeiten wollen, müssen wir die Arbeitszeit anbieten, die ihren individuellen Wünschen entspricht“, so Grüttner weiter.
Zu den wichtigsten Bedürfnissen berufstätiger Frauen gehört eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Denn noch immer sind es vor allem Frauen, die sich mehrheitlich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmern. Wir unterstützen hier, indem wir so viel Geld wie noch nie in die Kinderbetreuung investieren: allein in 2016 rund 460 Millionen Euro“, erklärt der Minister. Außerdem habe das Land 2013 die Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ ins Leben gerufen. „In der bisher bundesweit einmaligen Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bekennen sich bereits 134 Arbeitgeber mit rund 300.000 Beschäftigten zu einer pflegesensiblen Personalpolitik.“
Das Sozialministerium fördert zudem mit dem Netzwerk Wiedereinstieg den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen in den Arbeitsmarkt. „Wir haben derzeit einen Verbund von elf Trägern in Hessen, die Frauen bei der Rückkehr in den Beruf unterstützen. Dieses Netzwerk schafft Transparenz zu bestehenden Angeboten, setzt neue passgenau um und schließt Lücken zwischen Wiedereinsteigerinnen, Arbeitsverwaltung und möglichen Arbeitgebern“, so Grüttner. Die verschiedenen Netzwerkprojekte unterstützten Frauen durch individuelle Beratung, Coaching und Mentoring, zielorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten sowie durch Stellenvermittlung oder Begleitung bei der Existenzgründung.
Der Minister hebt außerdem den Wert einer Arbeitskultur hervor, in der Führungspositionen auch in Teilzeit wahrgenommen werden können. „Zahlreiche hessische Unternehmen leisten hier bereits Vorbildliches. Und ich weiß aus eigener Erfahrung und den Gesprächen mit vielen Unternehmen, dass es gerade die Mütter in Teilzeit sind, die ihre Arbeitszeit effektiv nutzen und Hochleistung für die Unternehmen erbringen.“
Der Hessischen Landesregierung ist es darüber hinaus ein wichtiges Anliegen, Frauen und deren Kindern zu helfen, die Opfer von Gewalt geworden sind und traumatische Erfahrungen innerhalb ihrer Familienstrukturen erleiden mussten. Neben einer Ausweitung der Präventions- und Unterstützungsangebote hat das Land im Rahmen des Sozialbudgets die Mittel u.a. für Frauenhäuser, Notrufe, Schutzambulanzen, Interventions- und Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt, aber auch für Täterarbeit deutlich aufgestockt. Seit 2015 stehen jährlich 3,14 Millionen Euro für die Finanzierung von Frauenhäusern zur Verfügung. In Frauenberatungs- und Interventionsstellen einschließlich Täterberatung investiert das Land jährlich 1,95 Millionen Euro. „Darüber hinaus finanziert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration vielfältige Modellprojekte, die sich für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und für die gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfer einsetzen. Dafür stehen jährlich Mittel in Höhe von 792.500 Euro bereit“, so Grüttner.
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