Betreuungsgeld verfassungswidrig: Juristinnenbund begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

04.08.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V..

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Entscheidung vom Dienstag, den 21.7.2015, des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld. Der djb hatte im Verfahren schriftlich und im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 14. April 2015 Stellung bezogen und das Betreuungsgeld seit seiner Einführung kritisiert.

Ramona Pisal, Präsidentin des djb erklärt zur Bedeutung der Entscheidung aus Sicht des djb: "Es ist gleichstellungspolitisch ein Rückschritt, wenn der Staat eine Geldleistung an die Nichtnutzung öffentlicher Kinderbetreuungsinfrastruktur knüpft. Gerade aus Frauensicht ist es die öffentliche Kinderbetreuung, die eine Erwerbstätigkeit oder den Abschluss einer Ausbildung erst ermöglicht."

Mit der heutigen Entscheidung sieht sich der djb im Ergebnis bestätigt: Die Juristinnen hatten in der schriftlichen Stellungnahme zum Verfahren und bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 14. April 2015 darauf hingewiesen, dass das Betreuungsgeldgesetz nicht verfassungskonform ist.

Stellungnahmen des djb in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht werden traditionell nach der Verkündung der Entscheidung veröffentlicht. Die djb-Stellungnahme vom 28. Februar 2014 zum heutigen Urteil ist ab sofort hier abrufbar.



Zu diesem Artikel erreichte uns folgender Kommentar:

"Guten Tag, grundsätzlich fände ich es gut, wenn ein Elterteil die ersten 3 Jahre (das weiß man ja nun zu Genüge dass das die wichtigsten im Leben eines Kindes sind) daheim bleiben könnten und auch die Wahl haben, so dass das Geld auch reicht; früher konnte mit Sparen ein techniker eine 4 köpfige Familie ernähren, heute geht das leider nicht mehr! So könnte man dieses Geld nehmen und in die Rentenversicherung der jungen Leute einzahlen, denn sie nehmen ja dann keine teure öffentliche Einrichtung in Anspruch!"




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