Darf die Herkunft eines Täters eine Rolle spielen?

02.08.2019  — Jasmin Dahler.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

In Frankfurt am Main wurden ein achtjähriger Junge und dessen Mutter vor einen einfahrenden Schnellzug gestoßen. Die erschütternde Tat lässt auch eine gesellschaftliche Debatte wieder aufflammen, die die Grundsätze medialer Berichterstattung betrifft : Darf die Herkunft eines Täters in den Medien genannt werden?

Journalisten haben eigentlich einen simplen Auftrag: berichten was ist. Doch das, was so einfach klingt, birgt einige Schwierigkeiten. Denn es sind die Informationen, die in den Medien landen oder vielleicht auch nicht landen, die entscheidend zur öffentlichen Meinung beitragen.

Nachdem ein achtjähriger Junge und dessen Mutter im Frankfurter Hauptbahnhof vor einen einfahrenden Schnellzug gestoßen wurden und der Achtjährige sein Leben verlor, entschieden sich viele Medienhäuser dazu, die Herkunft des Täters zu nennen. Die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Welt, der Spiegel und auch Cicero nannten in ihrer Berichterstattung das Herkunftsland des Täters.

Wann die Herkunft des Täters genannt und wann verschwiegen werden darf, ist in Deutschland ein viel diskutiertes und umkämpftes Thema. Die tragische Tat und die darauffolgende Berichterstattung zogen daher eine raue Twitterdiskussion zwischen diversen Nachrichtendiensten nach sich.

Pressekodex

Journalismus ist ein Handwerk, welches man lernen kann, aber es gibt wie bei vielen Berufen nicht für alle Entscheidungen ein Handbuch für jede erdenkliche Situation. Es gibt lediglich einen Pressekodex, der bereits in seinem ersten Paragrafen die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit als oberstes Gebot der Presse nennt.

Hier findet sich auch ein Argument dafür, die Nationalität des Täters zu nennen: Es entspricht der Wahrheit.

Ein Gegenargument steht in Paragraf 12:

Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Die Leitlinien wurden nach dem Vorfall der Silvesternacht in Köln 2015 um Punkt 12.1. ergänzt. Die Herkunft der Täter war in diesem Fall für das öffentliche Interesse von Bedeutung, da es eine Straftat war, die aus einer größeren Gruppe heraus begangen wurde, von der ein nicht unbeachtlicher Anteil durch gemeinsame Merkmale wie ethnische, religiöse, soziale oder nationale Herkunft verbunden ist.

Ähnlich entschied auch die Süddeutsche Zeitung im Fall der Vergewaltigung in Müllheim an der Ruhr. Auch hier wurde zwischen den Medienhäusern diskutiert, ob das Herkunftsland der Täter genannt werden darf, insbesondere da es sich um eine Gruppe von fünf Kindern und Jugendlichen handelte. Denn der Pressekodex empfiehlt auch, dass Kinder und Jugendliche besonders geschützt werden müssen. Das bedeutet, dass insbesondere bei Minderjährigen die Nennung der Herkunft ein schwieriges Thema ist. Die Süddeutsche Zeitung entschied sich schließlich für die Nennung der Herkunft, weil es für ein überwiegendes öffentliches Interesse spreche, wenn eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat vorliege.

Fördert das Verschweigen der Herkunft Rassismus?

Die Nennung der Herkunft eines Täters oder eines Verdächtigten kann Klischees und Vorurteile befeuern und sogar politischen Akteuren in die Hände spielen, die die Angst des eigenen Landes ausnutzen, um Stimmen zu fangen und für eine Politik der Ausgrenzung zu werben. So postete AfD-Vorsitzende Alice Weidel auf Twitter:

Die Freiheitsliebe bemängelt, dass die Politikerin nicht mal vorgebe, dass es ihr irgendwie um das Kind ginge, sondern sofort die Herkunft nutze, um für ihre Partei zu werben. Der Autor führt zum Vergleich zwei weitere tragische Fälle an. In Nürnberg wurden zwei 16 jährige von einem deutschen Täter vor einen einfahrenden Zug gestoßen, beide verstarben, aber es gab keinen Aufschrei oder öffentliche Trauer, geschweige denn Posts der AfD-Politiker. Ebenso war nach Ansicht der Freiheitsliebe die Aufruhr um den Tod eines zweijährigen Kindes, welches in seinem eigenem Zimmer verdursten musste, nicht annährend so groß, wie bei dem Vorfall in Frankfurt am Main, weil es keinen Migrationshintergrund gebe.

Das Magazin Cicero bezieht eine andere Position: Journalisten seien der Wahrheit verpflichtet und gesellschaftliche Entwicklung lasse sich nur mit der ganzen Geschichte verstehen. Des Weiteren geht Cicero davon aus, dass durch das Verschweigen der Herkunft des Täters, den Rechtsextremen erst recht in die Hände gespielt werde. Die Herkunft sei im Falle des Todes am Frankfurter Hauptbahnhof durch Zeugenaussagen und eine rasche Bestätigung der Polizei ohnehin bekannt. Außerdem führt der Autor von Cicero an, dass die Herkunft des Täters hierzulande schon lange nicht mehr irrelevant sei. Thematisiere die Presse nicht die Herkunft, würden es die Leute von sich aus tun.

Quellen und Hintergründe:





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