Deutscher Familienverband: Finger weg vom Elterngeld!

17.09.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Familienverband.

Mit scharfer Kritik reagiert der Deutsche Familienverband auf Überlegungen, das Elterngeld für Eltern zu kürzen, die nicht aus einer gut bezahlten Erwerbstätigkeit kommen.

Der Präsident des Verbandes Dr. Klaus Zeh: „Das Elterngeld soll es Familien ermöglichen, sich in der ersten Lebensphase Zeit für ihre Kinder zu nehmen. Wenn nach dem Aus für das Bundes-Betreuungsgeld für 1- und 2jährige Kinder jetzt auch noch Hand ans Elterngeld gelegt wird, nimmt der Staat Eltern mit geringerem Einkommen vollends die Entscheidungsfreiheit und drängt sie kurz nach der Geburt des Kindes in die Erwerbstätigkeit.

Wahlfreiheit ist ein Verfassungsgebot, das sich aus dem Familienschutz des Grundgesetzes ableitet. Wir fordern von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Wahlfreiheit der Eltern, durch wen ihre unter dreijährigen Kinder am Besten betreut werden. Dazu gehört nicht nur der konsequente Ausbau von guten Betreuungseinrichtungen, sondern auch die Anerkennung der Erziehungsleistung aller Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen. Sonst wird der gesetzliche Schutzraum der dreijährigen Elternzeit völlig ausgehöhlt. Die finanzielle Absicherung der Elternzeit darf nicht den Anforderungen der Wirtschaft und einer rein arbeitsmarktorientierten Politik geopfert werden, die Mütter und Väter nur noch als Arbeitskräfte sehen und das Wohl der Kinder in einer möglichst frühzeitigen staatlichen Betreuung."

Nach einem Bericht des „Spiegel“ sieht ein internes Papier des Bundesfinanzministeriums vor, das Elterngeld „als Lohnersatzleistung zu schärfen“. „Das wäre ein Frontalangriff auf den Elterngeldsockel von 300 Euro, den beispielsweise Eltern mit mehreren Kindern bekommen, die vor der Geburt wegen der Kindererziehung weiterer Kinder keinen gut bezahlten Arbeitsplatz hatten. Erziehungsleistung wird dann nur noch bei möglichst nahtloser und umfangreicher Erwerbstätigkeit anerkannt. Klarere Signale gegen Kinder kann man nicht setzen“, so Zeh.

Ein erstes Dementi aus dem Bundesfinanzministerium beruhigt Zeh nicht: „Wir haben bereits nach dem Betreuungsgeld-Urteil gewarnt, dass die Politik jetzt an den Sockelbetrag im Elterngeld herangehen wird. Wir fordern nunmehr ein unmissverständliches und verbindliches Bekenntnis der Bundesregierung zu einer Politik, die allen Familien dient und nicht ausschließlich dem Arbeitsmarkt“, so Verbandspräsident Klaus Zeh.




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