Frauen, die Geschichte machen: Elisabeth Selbert

24.04.2019  — Markus Hiersche.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Ein geflügelter Ausspruch besagt: „Männer machen Geschichte“. Dass das zu kurz gegriffen ist, zeigt unsere Reihe „Frauen, die Geschichte machen“. Erleben Sie Frauen, die den Mut hatten, für Ihre Überzeugungen einzutreten – und so die Welt veränderten. Heute: Elisabeth Selbert (1896-1986).

Mutter des Gleichstellungsartikels

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“: Vor 70 Jahren wurde mit Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung von Frau und Mann zu einem unveräußerlichen Grundrecht erklärt. Doch der Weg dahin war steinig. Denn als 1948/49 eine demokratische Verfassung für das Nachkriegsdeutschland erarbeitet wurde, war der Gleichberechtigungsartikel keinesfalls unumstritten. Im Gegenteil: Der von Männern dominierte Parlamentarische Rat – unter den 65 Mitgliedern waren lediglich vier Frauen – lehnte den Gleichberechtigungsartikel zunächst ab. Für seine Schöpferin, Elisabeth Selbert, ein herber Rückschlag:

„In meinen kühnsten Träumen habe ich nicht erwartet, dass dieser Antrag abgelehnt würde. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man […] den Frauen die Gleichberechtigung auf allen Gebieten geben muss“1

Und doch blieb Selbert hartnäckig und organisierte öffentlichen Druck, der letztlich die entscheidenden Steine ins Rollen brachte: Das klare Bekenntnis der Gleichberechtigung von Mann und Frau fand schließlich doch noch die Zustimmung der Mehrheit des Parlamentarischen Rates und damit Eingang in den Grundrechte-Katalog. Dieses verfassungsmäßig verbriefte Bekenntnis kam einer weichenstellenden Neuerung gleich, denn während die Weimarer Verfassung in Art. 109 die Gleichberechtigung der Frau auf die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten beschränkte, gewährt sie das neuarbeitete Grundgesetz umfassend – zumindest in der Theorie. Es sollte noch weitere Jahrzehnte dauern, bis sich die Gleichstellung der Frau auch in allen zivilrechtlichen Bereichen durchsetzte.

Von Kassel in die große Politik

Doch wer war die mutige Vorkämpferin für Frauenrechte, die sich des Titels „Mutter des Grundgesetzes“ rühmen darf? Elisabeth Selbert, geborene Rhode, wurde 1896 in Kassel geboren und entstammte einer christlich geprägten kleinbürgerlichen Familie. Ab 1912 besuchte sie in Kassel die Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins. Ihren Traum anschließend Lehrerin zu werden, konnte sie aus finanziellen Gründen nicht weiterverfolgen. Stattdessen arbeitete sie als Postgehilfin im Telegraphendienst.

Die Begegnung mit ihrem späteren Ehemann, Adam Selbert, veränderte ihr Leben nachhaltig: Der SPD-Funktionär weckte ihr politisches Interesse und förderte ihr Engagement. Sie trat letztlich selbst in die SPD ein und engagierte sich vor allem für die politische Bildung von Frauen. Ab 1919 übernahm sie auch kommunalpolitisch Verantwortung.

Von Tatendrang und Bildungsdurst angetrieben, holte sie ihr Abitur nach und studierte als eine von sehr wenigen Frauen Rechts- und Staatswissenschaften. Ihrer Zeit voraus promovierte sie anschließend zum Thema „Zerrüttung als Ehescheidungsgrund“. Aufgegeben wurde das Schuldprinzip jedoch erst 1977 im Rahmen der damaligen Eherechtsreform. Gegen den Willen großer Teile des NS-Juristenbundes erhielt sie noch 1934 die Zulassung zur Anwaltschaft, eine große Karriere in der Politik – 1933 kandidierte sie für den Reichstag – und Justiz wurde aber durch die NS-Diktatur unterbunden.

Gestalterin nach der „Stunde Null“

Erst nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sich Selberts Aufstieg fort: Von der amerikanischen Militärregierung wurde sie beauftragt, am Wiederaufbau von Justiz und Verwaltung mitzuwirken. Auch bei der Wiederbegründung der SPD spielte sie eine wichtige Rolle. Als schließlich eine Verfassung für die neu zu gründende Bundesrepublik entworfen werden sollte, wurde sie als verdientes SPD-Gesicht zuerst in die Verfassungberatende Landesversammlung für Groß-Hessen und anschließend in den Parlamentarischen Rat gewählt. Dort zählt ihr Einsatz für den Gleichberechtigungsartikel wohl zu einem ihrer größten Verdienste.

Auch nach ihrer Arbeit im Parlamentarischen Rat blieb sie der Politik treu. Bis sie ihre politische Karriere Ende der 1950er beendete und sich als Anwältin betätigte, war sie einige Jahre als Abgeordnete im Hessischen Landtag aktiv. 1986 starb Elisabeth Selberts in Kassel.

1FAZ: »Wie die Gleichberechtigung ins Grundgesetz kam«, letzter Zugriff am 24.04.2019.

Quellen und Hintergründe





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