Geplantes Transsexuellengesetz: „Augenwischerei“ oder Verbesserung?

15.05.2019  — Markus Hiersche.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Seit Jahren wird eine Reform des Transsexuellengesetzes angemahnt. Nun hat die Bundesregierung einen Entwurf vorgelegt, der den Umgang mit Trans*personen verbessern soll. Doch der Entwurf erntet heftige Kritik.

Plötzlich geht alles ganz schnell

Für die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) und andere Fachverbände kam die Meldung überraschend: Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) vorgelegt. Geht es nach den zuständigen Minister*innen, soll jetzt alles ganz schnell gehen. Die Fachverbände und Parteien haben nur bis zum 17. Mai Zeit, den 31 Seiten starken Entwurf kritisch zu kommentieren. Diese reagieren entsetzt über das Vorgehen der Bundesregierung. Wie solle schließlich in so kurzer Zeit juristisch geprüft werden, welche Konsequenzen das Gesetz für Trans*personen und Intersexuelle habe, moniert Julia Monro von der dgti auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE. Aber auch inhaltlich wird bereits deutliche Kritik laut – auch aus den eigenen Reihen. So erklärt der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer), der Gesetzesentwurf sei „missraten“ und „Augenwischerei“.

Was steht im TSG-Gesetzesentwurf?

Das TSG regelt, welche Voraussetzungen für die Änderung von Vornamen und Geschlechtszugehörigkeit vorliegen müssen. Eine Reform des Gesetzes von 1981 wurde nötig, da das Bundesverfassungsgericht Teile des geltenden Transsexuellengesetzes immer wieder als diskriminierend und verfassungswidrig verworfen hatte. Ursprünglich sah das Gesetz beispielsweise als Voraussetzung für eine Personenstandsänderung vor, dass sich Trans*personen einem „ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff“ unterzogen haben müssen, um dadurch eine „deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts“ zu erreichen – ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte. Zudem sieht das geltende TSG zahlreiche und kostspielige Hürden vor. So müssen Trans*personen aktuell zwei psychologische Gutachten vorlegen, die die Transidentität ärztlich bestätigen, und anschließend in einem Gerichtsverfahren die Personenstandsänderung beantragen.

Der Gesetzesentwurf möchte dies ändern und die Regelung für die Änderung des Geschlechtseintrags ins Bürgerliche Gesetzbuch überführen. Künftig sollen Trans*personen vor der Änderungen ihres Personenstandes lediglich eine „qualifizierte Beratung“ durch Psycholog*innen in Anspruch nehmen. Abschließen soll dieses aber weiterhin mit einer Bescheinigung. Dieses soll festhalten, „ob sich die betroffene Person ernsthaft und dauerhaft einem anderen oder keinem Geschlecht als zugehörig empfindet“. Wie genau dies Ärzt*innen aber feststellen sollen und nach welchen Kriterien diese Einschätzung vorgenommen werden soll, bleibt offen – so die Kritik. Ebenfalls weiterhin vorgesehen ist, dass Trans*personen den gerichtlichen Weg gehen müssen, um ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Ein einfacher Gang zum Standesamt, der Intersexuellen möglich gemacht wird, bleibt ihnen auch in Zukunft also verwehrt. Die unbegründete Angst des Gesetzgebers dahinter ist, dass Menschen ohne diese Hürden mehrfach ihr Geschlecht wechseln könnten, was nach der dgti in der Realität kaum vorkäme. Besonders kritikwürdig erscheint außerdem die im Gesetzesentwurf vorgesehene Regelung, dass bei Ablehnung der Namens- und Personenstandsänderung erst wieder nach drei Jahren ein neuer Antrag gestellt werden darf. Für Trans*personen eine kaum nachvollziehbare Zumutung und eine unnötige psychische Belastung.

Der queerpolitische Sprecher der Grünen, Sven Lehmann, kommt deshalb zu einem ernüchterndem Resümee: „Die Bevormundung wird einfach fortgeführt.“

Quellen und Hintergründe:





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