Stopp des Bundes-Betreuungsgeldes gefährdet Wahlfreiheit für Familien: Jetzt sind die Länder gefordert!

07.08.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Familienverband.

Vor schwerwiegenden Folgen für junge Familien warnt der Präsident des Deutschen Familienverbandes Minister a.D. Dr. Klaus Zeh nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld.

„Das Bundes-Betreuungsgeld für Kleinkinder im Alter von ein bis zwei Jahren sollte Familien ermöglichen, die Betreuungsform zu finden, die am besten zum Kind und zur Familie passt. Das ist eine Voraussetzung für die vom Grundgesetz gebotene Wahlfreiheit. Mit der heutigen Entscheidung haben die Bundesverfassungsrichter diese Wahlfreiheit in einem zentralen Punkt gestoppt. Bei der Entscheidung ging es nicht um die unsägliche `Herdprämiendebatte´, sondern um die Frage, ob Bund oder Länder für das Betreuungsgeld zuständig sind. Jetzt sind die Länder in der Pflicht“, sagt Zeh.

Das Betreuungsgeld war wie der quantitative und qualitative Krippenausbau ein familienpolitisches Instrument zur Schaffung von Wahlfreiheit. Es flankiert die dreijährige Elternzeit und ermöglicht es Familien, eine für ihre Situation passende Betreuungsvariante zu finden, auch wenn 150 Euro monatlich nur ein Anfang sein konnten. „In der Ausgestaltung des Betreuungsgeldes gab es Nachbesserungsbedarf, vor allem beim fallbeilartigen Wegfall der Leistung, wenn Eltern auch nur stundenweise eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung nutzen. Wir hätten uns einen höchstrichterlichen Gestaltungsauftrag zur Nachbesserung gewünscht. Das Aus für die Wahlfreiheitsleistung Bundes-Betreuungsgeld bedauern wir außerordentlich“, so Zeh.

Zeh fordert die Länder nunmehr dringend auf, die finanzielle Flankierung der Elternzeit weiterhin sicherzustellen. „Aus dem besonderen Familienschutz in Artikel 6 Grundgesetz ergibt sich ein Auftrag an die Familienpolitik: Sie muss Kindern die bestmögliche Betreuung ermöglichen und die Betreuungsentscheidung der Eltern anerkennen. Dafür brauchen Eltern kein Entweder-Oder, sondern gute Betreuungsangebote und eine gute finanzielle Unterstützung, wenn sie ihre Kinder selbst betreuen oder andere Betreuungsformen wählen wollen“, so Zeh. Auch der Bundesgesetzgeber ist gefordert, Eltern nach den Elterngeldmonaten nicht im Regen stehen zu lassen.

Um wirklich jedem Kind einen Anspruch auf die individuell beste Förderung zu sichern, fordert der Deutsche Familienverband die Einführung eines Betreuungsbudgets, das alle Betreuungsformen gleichwertig fördert und direkt in bar bei den Eltern ankommt. Als ehemaliger Landesfamilienminister sieht Zeh dabei jetzt die Länder in der Pflicht: „Wie es Thüringen über viele Jahre mit dem Landeserziehungsgeld vormachte, sind jetzt alle Bundesländer dringend gefordert, ihre Verantwortung gegenüber Familien ernst zu nehmen“.



Zu diesem Artikel erreichte uns folgender Kommentar:

"ja, finde ich gut. Und eben auch die Möglichkeit in den Jahren einen kleinen Rentenbeitrag einzuzahlen, damit am Ende des lebens nicht die Rente zu niedrig ausfällt, obwohl für die Gesellschaft eine Leistung gebracht wurde."




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