Equity-Methode

Was ist die Equity-Methode und wie wird sie eingesetzt und welche Vor- und Nachteile gibt es?

Stand: 01.11.2018

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Equity Methode

Die Equity-Methode wird zur Bewertung von assoziierten Unternehmen für Zwecke der Konsolidierung in Konzernabschlüssen verwendet. Nach HGB wird ein assoziiertes Unternehmen gem. § 312 HGB mittels der Buchwertmethode in den Konzernabschluss einbezogen. Die steuerrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften ergeben sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG, wobei das Steuerrecht nicht zwischen einer Beteiligung und einem assoziierten Unternehmen unterscheidet. Gemäß IFRS sind nach IAS 28 die Anteile eines assoziierten Unternehmens ab dem Zeitpunkt, ab dem ein maßgeblicher Einfluss besteht, anhand der Equity-Methode auszuweisen.

Die Equity-Methode kommt in drei möglichen Fällen im Konzernabschluss zum Einsatz:

  • bei assoziierten Unternehmen (Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, vgl. § 311 HGB);
  • bei Gemeinschaftsunternehmen: hier besteht ein Wahlrecht, die Quotenkonsolidierung oder die Equity-Methode anzuwenden (vgl. § 310 HGB)
  • bei Tochterunternehmen, die auf Basis des § 296 HGB nicht in die Vollkonsolidierung einbezogen werden.
Grafik zu den Kritierien für das Vorliegen eines typischen assoziierten Unternehmens © Verlag Dashöfer

§ 311 Abs. 2 HGB ermöglicht den Verzicht auf die Anwendung der Equity-Methode, sofern eine Unwesentlichkeit der Beteiligung vorliegt; in dem Fall kann zu Anschaffungskosten bewertet werden.

Im handelsrechtlichen Konzernabschluss kann man den Anwendungsbereich der Equity-Methode wie folgt systematisieren:

Grafik zum Anwendungsbereich der Equity-Methode im handelsrechtlichen Konzernabschluss © Verlag Dashöfer

Das wesentliche Merkmal der Equity-Methode ist die Tatsache, dass im Unterschied z. B. zur Vollkonsolidierung keine Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss des assoziierten Unternehmens in den Konzernabschluss übernommen werden. Vielmehr wird bei der Equity-Methode der Beteiligungsbuchwert entsprechend der Entwicklung des anteiligen Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens im Konzernabschluss fortgeschrieben. Der Buchwert der Beteiligung orientiert sich somit am anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens und kann nach dem Ansatz zu Anschaffungskosten der Beteiligung bei der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode oder auch später darüber hinausgehen. Der Equity-Wert ist nach der Buchwertmethode(vor BilMoG alternativ Kapitalanteilsmethode zulässig) zu ermitteln.

Infolge der stets phasengleichen Vereinnahmung der Beteiligungsergebnisse führt diese Methode zu einer zutreffenden Darstellung der Ertragslage im Konzernabschluss und infolge der Durchbrechung des Anschaffungskostenprinzips auch zu einer zutreffenderen Darstellung der Vermögenslage.

Vor- und Nachteile der Equity-Methode

Der Aufwand für den Equity-Ansatz der Beteiligung liegt zwischen der sehr einfachen Anschaffungskostenbewertung und der aufwändigen Konsolidierung von Vermögensgegenständen, Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen. Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich auch der Informationsgehalt:

Gegenüber der Bewertung zu Anschaffungskosten erhöht die Equity-Bewertung die Aussagekraft dahingehend, dass die Erfolge der at Equity-Beteiligungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgezeigt werden, während bei der Anschaffungskostenmethode lediglich etwaige Ausschüttungen in der Konzern-GuV enthalten wären.

Da jedoch nur in einer Zeile der Konzern-GuV die Ergebnisse der Equity-Bewertung gezeigt werden, entfällt die Aussage darüber, aus welchen Quellen das Ergebnis herrührt: aus dem operativen Betriebsergebnis, dem Finanzergebnis oder gar dem außerordentlichen Ergebnis? Auch die Bilanzstruktur der at equity bewerteten Unternehmen geht nicht in den Konzernabschluss ein. Der Informationsgehalt ist also wesentlich geringer als bei der Vollkonsolidierung (und auch der Quotenkonsolidierung).

Quelle: Oliver Glück, Timm Haase, Klaus J. Grimberg

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