DefinitionUnter Anbahnungsverhältnis versteht man die Rechtsbeziehungen zwischen künftigem Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die daraus erwachsen, dass tatsächlich Vertragsverhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages aufgenommen worden sind.
Mit der Aufnahme solcher Verhandlungen entsteht zwischen den Verhandlungspartnern ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem zwar keine einklagbaren primären Leistungspflichten (also z.B. kein Anspruch [...]
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