Ein Mieter lässt in angemieteten Büroräumen umfangreiche Schallschutzmaßnahmen (> T€ 10) durchführen. Wie ist dies bilanztechnisch zu beurteilen?

28.03.2018  — Von Oliver Glück. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Es handelt sich hier bei den vom Mieter getragenen Aufwendungen nicht um Erhaltungsaufwendungen (diese könnten sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden).

Die Schallschutzmaßnahmen könnten jedoch Mietereinbauten in Form sog. Scheinbestandteile oder in Form von Betriebsvorrichtungen oder in Form von sonstigen Mietereinbauten sein.

Es könnte sich um Scheinbestandteile, basierend auf einer Verbindung mit der bzw. Einfügung in die Immobilie zu einem [...]

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