Kein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder im Kindergeldprozess (18.9.2019)

05.03.2020  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 05. März 2020
Aktenzeichen: III R 59/18

Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen (§ 68 Abs. 1 Satz 2 EStG) erstreckt sich auch auf das finanzgerichtliche Verfahren. Aufgrund des dadurch angeordneten Ausschlusses des § 101 AO hat das Kind insoweit im finanzgerichtlichen Verfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Urteil vom 18.9.2019

nach oben