Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit - Aufrechnung nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren

30.01.2020  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 30. Januar 2020
Aktenzeichen: VII R 31/18

  1. Säumniszuschläge entstehen gemäß § 240 Abs. 1 Satz 1 AO auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit kraft Gesetzes.
  2. Nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren sind die während der Masseunzulänglichkeit geltenden Aufrechnungsverbote nicht mehr anzuwenden.

Urteil vom 17.09.2019

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