08.07.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TERRE DES FEMMES e.V..
TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. sieht gravierende Unzulänglichkeiten bei der Durchsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG). Heute jährt sich das Inkrafttreten des ProstSchG zum zweiten Mal, doch nur ein Bruchteil der Prostituierten hat sich bisher angemeldet: in Berlin bis Ende 2018 nur 725 Personen von geschätzt 6.000 bis 8.000 Prostituierten; in NRW nur 7.300 von geschätzt 42.000 Prostituierten. ImEvaluationsbericht der Landesregierung NRWzur Umsetzung des ProstSchG wird folgendes Fazit gezogen:„Es bestehen sogar begründete Zweifel, ob das Gesetz in der Praxis seinem ursprünglichen Schutzgedanken jemals gerecht werden kann.“
Als Frauenrechtsorganisation mit langjähriger Erfahrung im Bereich Frauenhandel und Prostitution, stand TERRE DES FEMMES dem Gesetz von Anfang an kritisch gegenüber und ist daher von dieser Entwicklung nicht überrascht. TERRE DES FEMMES-Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle betont:„Prostitution kann nicht durch Regulierungen sicher gemacht werden. Wir müssen bei der Nachfrage ansetzen, um die Gewalt gegen Frauen zu reduzieren.“TERRE DES FEMMES fordert daher ein Umdenken in Deutschland: statt Regulierung des Gewerbes sollte ein Sexkaufverbot eingeführt und Ausstiegsprogramme für Prostituierte flächendeckend finanziert werden.
TERRE DES FEMMES rückt bei der diesjährigen Fahnenaktion zum 25.11., dem Internationalen Tag „NEIN zu Gewalt an Frauen“, das Thema Prostitution in den Fokus. Unter dem Motto „#sexistunbezahlbar – für eine Welt ohne Prostitution!“ werden deutschlandweit Veranstaltungen organisiert, die sich gegen die Gewalt an Frauen im System der Prostitution einsetzen.
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