Nur für Sie: 5 Stunden unternehmensspezifische Schulung!
Teilnahmegebühr: ,- EUR zzgl. MwSt.
Dauer: 5 Stunden
Seminarkürzel: X-DIG
3,0 von 5 Sternen
basierend auf 287 Kundenbewertungen
Inhouse-Schulungen sind immer dann sinnvoll, wenn viele Personen sich gemeinsam mit den gleichen Inhalten auseinandersetzen wollen. So können Sie mit unserer Trainerin oder unserem Trainer genau die Fragestellungen in den Fokus rücken, die bei Ihnen im Unternehmen am wichtigsten sind.
Ihre Vorteile eines Online-Inhouse-Seminars liegen auf der Hand: Alle Personen können von überall aus teilnehmen, Sie benötigen lediglich eine Internetverbindung. So sparen Sie Zeit, bleiben absolut sicher und sind durch das Format als Online-Inhouse ganz unter sich.
Geld im Vergleich zu Einzelbuchungen sparen Sie natürlich auch noch.
Nach der Buchung geht es zügig weiter:
Sollten Sie einen Termin auf unserer Website ausgesucht haben, bestätigten wir Ihnen diesen verbindlich und klären mit Ihnen, welche Personen am Online-Inhouse-Seminar teilnehmen sollen.
Sollten Sie keinen Termin auf unserer Website finden oder sollten Ihnen die Termine nicht passen, finden wir gemeinsam einen passenden Alternativtermin.
Ihre Inhouse-Veranstaltung findet entweder auf der Wunschplattform Ihrer Wahl statt oder über eine Plattform, mit der wir Erfahrung gesammelt haben. Von unserer Seite eignen sich „MS Teams“ oder „edudip“, da Sie nichts herunterladen müssen und einfach über den Browser in den virtuellen Raum eintreten können.
Alle Details zum Einladungs-Link vereinbaren wir im Verlauf.
Zwischen Buchung und Inhouse-Termin wird es außerdem ein Telefonat mit der Trainerin/ dem Trainer geben, um Ihre unternehmensspezifischen Belange abzuklären.
Derzeit liegt ein Diskussionsvorschlag des BMF vor und korrespondiert mit den EU-Vorgaben. Mit der sog. „VAT in the Digital Age (ViDA)“ soll ein transaktionsbezogenes Meldesystem für EU-Umsätze eingeführt werden, bei dem auch E-Rechnungspflicht eingeführt kommen soll.
Hierfür soll ein nationales Meldesystem eingeführt werden. Danach sollen Steuerpflichtige den Steuerbehörden auf elektronischem Weg bestimmte Rechnungsdaten (sog. Meldedaten) zu ihren im Inland steuerbaren Umsätzen übermitteln.
Die obligatorische E-Rechnung (E-Invoicing) soll für inländische B2B-Umsätze gelten, Einführung ist ab 01.01.2025 geplant. Dabei ist eine zeitlich befristete Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen angedacht.
Als „Modell“ dient u. a. Italien, dort wurde mit dem 01.01.2019 ein solches Austauschverfahren von Rechnungen verpflichtend eingeführt. Dabei ist zu beachten, dass die Rechnung als Datensatz (xml) und nicht als pdf (wie häufig vermeintlich angenommen) übermittelt werden muss.
Kommt es zur Umsetzung (davon ist auszugehen, nur fraglich wann genau) gewinnt die elektronische Rechnung und damit der vollautomatisierte Rechnungsablauf an Bedeutung. Die Betriebsprüfung wird erheblich beschleunigt und vertieft.
Wer als Unternehmen das E-Invoicing heute schon nutzt, profitiert von vielen Vorteilen. Es sind jedoch wichtige steuerliche Anforderungen zu beachten und der zeitliche Aufwand für die Umsetzung ist nicht zu unterschätzen! Öffentliche Auftraggeber haben schon auf elektronische Rechnungen (XRechnung) umgestellt.
In diesem Online-Seminar erhalten Sie Antworten auf die in der Praxis am häufigsten gestellten Fragen:
Ihr Seminarteam
Sonja Filipovic
Seminar- und Produktmanagerin für die Bereiche Steuern, Bilanzen und Controlling
Telefon: 040 / 41 33 21 -77Seminarorganisation
Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.Hinweis: Die Seminarunterlagen erhalten Sie im Anschluss an das Online-Seminar per E-Mail zugesendet