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Abreißen oder umbauen?

22.02.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Postbank AG.

Im Jahr 2022 wurden rund 12.600 Gebäude in Deutschland abgerissen. Fraglich, ob das immer die richtige Entscheidung war. Denn in der Regel spart eine Sanierung der alten Bausubstanz im Vergleich zu Abriss und Neubau enorme Mengen an CO2 und ist sogar oft wirtschaftlicher.

Dass eine Sanierung mit Blick auf die CO2-Bilanz deutliche Vorteile gegenüber Abriss und Neubau hat, liegt auf der Hand. Je nach Material und Fläche fällt in der Bauphase bereits rund ein Viertel der Emissionen an. Treiber sind der Transport von Baumaterialien und der Bau des Einfamilienhauses selbst. Abriss und Neubau setzen das Treibhausgas erneut frei. Bislang fällt die Entscheidung sehr oft für den Abriss: Aktuell machen Abriss- und Bauschutt mehr als die Hälfte des gesamten Abfalls in Deutschland aus.

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Wie genau vorgehen?

„Hausbesitzende sollten beide Optionen gründlich prüfen und den Rat von Fachleuten einholen“, sagt Markus Simon von der Bausparkasse BHW. Von der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistete Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten prüfen die Bausubstanz, den Zustand der Gebäudetechnik und auch, ob Schadstoffe verbaut sind. „Sachverständige können auch aufzeigen, welche Modernisierungsmaßnahmen möglich sind und inwieweit deren Finanzierung durch staatliche Zuschüsse gefördert wird“, sagt Simon.

Was ist wirtschaftlicher?

Auf den ersten Blick scheinen Abriss und Neubau bei sanierungsbedürftigen Altbauten oft die schnellere und günstigere Lösung zu sein. In die Vergleichsrechnung muss aber auch einfließen, dass die Kosten für Neubauten ebenso wie für Abrissarbeiten und Entsorgung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Je nach Hausgröße und Zustand können sich die Kosten allein für den Abriss schnell auf 30.000 Euro und mehr belaufen. Zudem sind die Deponien voll, die Entsorgung von Sondermüll ist teuer und belastet die Umwelt. „Vor der Entscheidung für einen Abriss sollte man Kosten und Umweltschäden genau abwägen“, rät der Experte von BHW. Im Falle von Erbe oder Hauskauf gilt: Fällt die Entscheidung gegen den Abriss aus, räumt der Gesetzgeber eine Frist von zwei Jahren ein, bis Hausbesitzende den Modernisierungspflichten nachkommen müssen.

Bild: Gerold Hinzen (Unsplash, Unsplash Lizenz)

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