19.10.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Die Deutsche Bauindustrie.
Die Vizepräsidenten Dr. Matthias Jacob (Implenia) und Tim Lorenz (VINCI Construction/EUROVIA) betonten in ihren Grußworten, dass die konsequente Umstellung auf klimafreundliches Bauen nur gelinge, wenn gemeinsam mit der Politik und den öffentlichen Auftraggebern adäquate Rahmenbedingungen geschaffen würden. Im Anschluss daran stellten sie das Impulspapier „Klimaverträglich bauen mit einem Schattenpreis für CO2-Emissionen – Wie die öffentliche Hand Bauprojekte ausschreiben kann, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen“ vor.
Notwendige Klauseln & erforderliche Pflichten für Vermietende & Verwaltende
Ziel des Papiers ist es, mehr klimafreundliche Kriterien in der Vergabe zu berücksichtigen und vor allem die öffentliche Hand in ihrer Vorreiterrolle zu unterstützen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, wie sie bereits seit 2019 im Klimaschutzgesetz verankert sind. Gleichzeitig möchte die BAUINDUSTRIE ihren Unternehmen den Weg ebnen, mehr klimaverträgliche Baustoffe und Bauverfahren anbieten zu dürfen und damit einem fairen Wettbewerb für klimafreundliche Bauleistungen voranzubringen.
Tim Lorenz: „Es ist wichtig, dass bei öffentlichen Ausschreibungen in Zukunft nicht nur die Bauleistung selbst, sondern auch die durch den Bau beeinflussbaren CO2-Emissionen in Form eines Schattenpreises in die Angebotsbewertung mit einfließen. Der wirtschaftlichste Bieter darf nicht länger der billigste sein. Er muss ein nachhaltiger Bieter sein. Das spornt nicht nur die Innovationskraft der Unternehmen an, sondern vermeidet auch ruinöse Unterbietungswettbewerbe, die heute jeglichen Innovationen im Weg stehen. Voraussetzung dafür sind nachvollziehbare, standardisierte und unbürokratische Nachweise und Abrechnungsverfahren.“
Hiergeht’s zur Studie „Klimaverträglich bauen mit einem Schattenpreis für CO2-Emissionen“
Bild: Ralphs_Fotos (Pixabay, Pixabay License)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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