27.07.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Postbank AG.
Wer neu baut oder kauft, muss mit hohen Grundstückspreisen rechnen. Sie steigen seit zwölf Jahren unaufhörlich. Im Vergleich der Bundesländer kostet heute mit 1.070 Euro der durchschnittliche Quadratmeter in der Großstadt Hamburg am meisten. Hausbesitzende, die aus familiären oder beruflichen Gründen mehr Platz benötigen, sind gut beraten, zuallererst zu schauen, welche Möglichkeiten ihr Altbau eröffnet.
Das Wichtigste auf einen Blick
Vielleicht passt in die Lücke zwischen zwei Gebäuden noch ein schicker Anbau inklusive Unterkellerung? Eine neue Etage, aufgesetzt auf die vorhandene Immobilie, kann die eigene Wohnfläche verdoppeln oder Platz für eine Einliegerwohnung schaffen. Ein Tiny-Haus könnte der schicke neue Arbeitsplatz werden – mitten im Garten. Die Chancen für Raumgewinn sind so vielseitig wie die Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner. „Welche Art von Erweiterung den größten Nutzen hat, hängt von der Grundstücksgröße, baurechtlichen Vorschriften und der Statik ab“, sagt Stefanie Binder von der BHW Bausparkasse. „Ziehen Sie für die Planung unbedingt Architekten und Statiker hinzu.“
Auch Fertighaushersteller übernehmen die komplette Planung und Umsetzung von Anbau oder Aufstockung bis hin zur technischen Ausstattung. Hausbesitzende können montagefertige Module aus Holz mitsamt Boden, Dach und Fenstern wählen. „Modulbauweise macht flexibel und hält die Baukosten überschaubar“, so Binder. Ein typischer Wohnquader ist maximal 50 Quadratmeter groß. Er wird in einer Grundstückslücke aufgestellt oder auf das Haus aufgesetzt. Das alte Haus kann im gleichen Zuge energetisch modernisiert werden. Bei der Finanzierung helfen unter bestimmten Bedingungen staatliche Fördermittel. Das BAFA fördert Ausbauten als Sanierungsmaßnahme.
Bild: cocoparisienne (Pixabay, Pixabay License)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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