19.10.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesarchitektenkammer.
Auch die Frage nach den richtigen Maßnahmen hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand konnte erstmals einer breiten Teilnehmerzahl gestellt werden. Das Setzen der richtigen Anreize wie z. B. Förderprogramme, Besteuerung oder CO2-Bepreisung wird von 46 % der Befragten als der vielversprechendste Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand genannt, in der Rangfolge dicht gefolgt vom Vorschlag, einen klimaneutralen Gebäudebestand durch einen Abbau von Regeln zugunsten größerer architektonischer Freiheit und Innovationsspielräume zu erreichen (40 % der Befragten). Ein restriktiveres Ordnungsrecht, um Auftraggeberinnen und Auftraggeber zum energetischen Bauen und Sanieren zu bewegen, findet dagegen den vergleichsweise geringsten Anklang: Nur 14 % der Befragten finden diesen Weg am aussichtsreichsten.
In der Haltung zum „KfW Effizienzhaus 40“ als verpflichtenden Neubaustandard ist der Berufsstand zwiegespalten. 59 % der Befragten halten einen verpflichtenden Standard „KfW Effizienzhaus 40“ nicht für sinnvoll, auf der anderen Seite sprechen sich 26% für den KfW EH 40 aus und 15 % befürworten sogar das zusätzliche QNG-Siegel. Auch wenn viele Architektinnen und Architekten, gerade aus kleineren Büros, im seriellen Bauen eine Bedrohung ihres Geschäftsmodells sehen, so finden doch 69 % der Kammermitglieder das serielle Bauen unter Berücksichtigung von wohnungspolitischen Zielsetzungen sinnvoll. Modulares Bauen halten sogar 84 % der Befragten für (bedingt) sinnvoll. Ein knappes Fünftel sieht im seriellen Bauen eine Chance.
Die größten Hürden für die Umsetzung nachhaltiger Lösungen sind aus Sicht der Architektinnen und Architekten nicht nur die häufig fehlende Bereitschaft der Auftraggeber, die damit verbundenen höheren Kosten zu zahlen, sondern für 54 % auch eine Baugesetzgebung, die eine Umsetzung nachhaltiger Lösungen erschwere.
Ein differenziertes Bild zeigt sich bei der Frage des Umbaus im Vergleich zum Ersatzneubau mit einem klaren Votum der Befragten, den Umbau vor Neubau zu priorisieren und Gebäude vor einem Abriss auf ihre Qualität und Umbaupotenziale zu begutachten – am besten unter Einbezug eines qualifizierten Architekten oder einer qualifizierten Architektin. Am ehesten wird ein Ersatz-Neubau bei mangelnder Bausubstanz, zur Heilung städtebaulicher Missstände und bei der Umnutzung von Industriebrachen für sinnvoll gehalten. Ein Abrissmoratorium oder ein Neubauverbot wird dagegen angesichts des Wohnungsnotstands nur von einer Minderheit befürwortet.
Architektinnen, Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Stadtplaner können die Klimatransformation voranbringen: 61 % der Befragten haben bei ihren Auftraggebern schon für einen Umbau plädiert, obwohl dieser mit dem Wunsch eines Ersatzneubaus vorstellig wurde.
Die Befragung der Bundesarchitektenkammer (BAK) greift auch Themen zum Arbeitsmarkt und zur Mitgliedschaft auf: Wie gestaltete sich 2022 die Stellenbesetzung? Wie viele offene Stellen blieben in Architekturbüros unbesetzt? Welche Aspekte sind Berufseinsteigern bei der Jobwahl wichtig? Sind andere Aspekte für berufserfahrene Wechselwillige von Relevanz? Wie wird Homeoffice von Arbeitgeberinnen wie Arbeitnehmern bewertet? Welche Gründe waren ausschlaggebend für den Kammerbeitritt?
15.659 Kammermitglieder haben sich an der Umfrage beteiligt, darunter 5.960 Selbstständige und 9.699 abhängig Beschäftigte. Die Ausschüsse der BAK werden die bundesweit erhobenen Ergebnisse in den kommenden Wochen weitergehend bewerten.
Auf der Website der Bundesarchitektenkammer finden Sie eine Gesamtpräsentation mit einem Überblick über die zentralen Ergebnisse aller Befragungsteile, elf thematische Teilberichte mit ausführlichen Ergebnissen sowie textliche Zusammenfassungen der Befragungsteile (Management Summary) zum Download.
Bild: freenaturestock (Pixabay, Pixabay License)
Themen
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